Leistungs- und Gleichmäßigkeitsprüfung

Die Leistungsprüfung (LP) wird auf einem Rundkurs mit Beifahrer gefahren. Je nach Länge der Strecke wird eine gewisse Anzahl an Runden gefahren. Diese werden in Abschnitte unterteilt. So muss zB. 6 x 5 Runden gefahren werden. Die im ersten Abschnitt gefahrene Zeit wird als Sollzeit herangezogen. Der Veranstalter kann eine Höchstsollzeit vorgeben. In den darauf folgenden Abschnitten muss jedes Mal um eine vorgegebene Zeit schneller gefahren werden.
Beispiel: Wenn im ersten Abschnitt eine Zeit von 5:00 min gefahren wurde, muss im zweiten Abschnitt 4:45 min im dritten Abschnitt 4:30 min usw. gefahren werden. 
Jede Abweichung davon wird mit Strafpunkten belegt. Sieger ist derjenige, der die wenigsten Strafpunkte bekommt. Bei Punktgleichheit entscheidet die schnellere gesetzte Zeit.
Die bekannsteste LP veranstaltete der RT Nordeifel in Zolder. Leider finden z.Zt. keine Leistungsprüfungen statt.

Eine Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) wird idR. auf einer Bergstrecke gefahren. Sie dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Grundlage dieser Veranstaltungen ist das allgemeine Slalomreglement, wobei der erste Wertungslauf die Basiszeit liefert. Diese Basiszeit soll in den folgenden Läufen (einer oder zwei) möglichst genau wiederholt werden. Abweichungen werden mit einem Strafpunkt je Sekunde belegt. Die Zeitmessung hat mit einer Genauigkeit von 1/100 sec. zu erfolgen. Analog dazu werden die Strafpunkte auf Hundertstel genau berechnet und vergeben. Pylonenfehler werden lt. Slalomreglement in Zeit umgerechnet und sind in dieser Form Bestandteil der Wertung. Sieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet die schnellere Basiszeit. Hilfsmittel zur Zeitmessung sind zulässig. Nicht zulässig ist extrem langsames Fahren oder Anhalten im Bereich vor dem Ziel zum Erreichen der richtigen Sollzeit. Bestrafung ist bis hin zum Wertungsausschluß möglich! Der Veranstalter kann eine maximale Fahrzeit festsetzen.

Man unterscheidet zwischen touristischer und sportlicher Gleichmäßigkeitsprüfung. 

Die touristische GLP dient keinesfalls der Erzielung hoher Geschwindigkeiten. Ziel ist die Freude am Bewegen eines vielleicht sogar seltenen, besonders schönen oder auch aktuell neuen Fahrzeuges auf einer abgesperrten Strecke, möglichst vor toller Zuschauerkulisse. Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen den allgemeinen Vorschriften entsprechen und sollen eine Werbung für den Motorsport darstellen. Eine Klassen- oder Gruppeneinteilung erfolgt nicht. Die Fahrzeuge dürfen mit einem Fahrer und einem Beifahrer besetzt sein. Für beide Insassen besteht Helmpflicht.
Bei allen Durchgängen gilt eine maximale Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h. Sie kann vom Veranstalter oder Sportkommissar tiefer angesetzt werden, wenn die Örtlichkeiten es verlangen. Das Überschreiten dieser Durchschnittsgeschwindigkeit hat den sofortigen Ausschluß aus der Veranstaltung zur Folge. Ein weiterer Start ist nicht möglich!

Die Fahrzeuge der sportlichen GLP müssen dem jeweiligen DAM-Reglement der entsprechenden
Veranstaltungsart entsprechen. Ebenso die Ausrüstung der Fahrer. Ausnahme: Überrollbügel statt Käfig! Bei entsprechendem Starterfeld kann eine gruppen- oder klassenweise Wertung durchgeführt werden, ansonsten erfolgt Gesamtwertung. 

Der Veranstalter kann eine Karenzzeit von bis zu +/- 0,2 Sekunden vorgeben, in der das Ziel von der Basiszeit abweichend strafpunktfrei durchfahren werden kann.

Für Ergänzungen steht dieses Formular bereit.
letzte Änderung: 18.4.2008 by RT