DAM-Sportgericht

Sportgerichtsbarkeit
 
  • Die Aufgaben der Sportgerichtsbarkeit obliegen dem DAM-Sportgericht. Es ist
    letzte Instanz und setzt sich zusammen aus dem Sportgericht-Vorsitzenden und zwei Beisitzern. 
  • Grundlage für die DAM-Sportgerichtsbarkeit sind Sportangelegenheiten, nicht jedoch Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen der bundesdeutschen Gesetzgebung. 
  • Vor dem DAM-Sportgericht können die Parteien nicht durch honorarfordernde Anwälte vertreten werden. 
  • Die ASK hat innerhalb von 10 Tagen nach Verkündigung des Urteils die Möglichkeit das Verfahren an das Sportgericht zur Neuverhandlung zurückzugeben. 
Aktuell gehören folgende Personen den DAM-Sportgericht an:
Vorsitzender
1. Beisitzer
2. Beisitzer
3. Beisitzerin
4. Beisitzer
Karl Koller 91792 Ellingen
Wolfgang Bode 36179 Bebra
Gerd Dankert 65343 Eltville
Tanja Langen 52428 Jülich
Matthias Ripphahn 55471 Tiefenbach
Für Ergänzungen steht dieses Formular bereit.
letzte Änderung: 18.4.2008 by RT
siehe auch DAM-Sportgericht 
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letzte Änderung: 18.4.2008 by RT