Als Anerkennung für errungene Erfolge im DAM-Automobilsport
ist vom NAVC eine Sportabzeichenwertung vorgesehen.
Das NAVC-Sportabzeichen wird in folgenden Abstufungen verliehen:
-
Sportabzeichen in Bronze bei 200 Punkten
-
Sportabzeichen in Silber bei 500 Punkten
-
Sportabzeichen in Gold bei 800 Punkten
-
Motorsportspange in Gold bei 1400 Punkten
-
Sportabzeichen in Gold mit Brillanten bei 2000 Punkten
-
Motorsportspange in Gold mit Lorbeerkranz bei 3500 Punkten
-
Sportabzeichen in Gold mit Lorbeerkranz bei 6000 Punkten
Als besondere Anerkennung wird für außerordentliche Erfolge
bei mind. 10000 Punkten das Motorsportspange in Gold mit Lorbeerkranz und
Brillanten verliehen. Die Verleihung erfolgt alljährlich im Rahmen
von dazu vorgesehenen Veranstaltungen durch das NAVC-Präsidium oder
durch die NAVC-Landesverbandsvorstände.
a) Wertungsrichtlinien
Für die Punktwertung kommen nur Veranstaltungen zur Anrechnung,
die von der DAM genehmigt und zur Sportabzeichenwertung
freigegeben sind. Jedem Bewerber werden nur die Erfolge angerechnet, die
er im Besitz eines gültigen DAM-Sportfahrerausweises
errungen hat. Rückwirkende Punktgutschriften erfolgen nicht. Zum Sportabzeichen
werden nur Erfolge gewertet, wenn die Klassen bei den entsprechenden Veranstaltungen
mindestens drei Teilnehmer aufweisen und der Bewerber den Wettbewerb in
Wertung beendet hat. Fahrer und Beifahrer erhalten die gleichen Punkte.
Ein Aufrücken von Ausweisfahrern in der Wertung gegenüber besserplatzierten
Gästen ist nicht möglich. Die Auswertung der Sportabzeichenpunkte
erfolgt durch die NAVC-Sportabteilung.
Stichtag ist jeweils der 30. September. Ein besonderer Verleihungstag ist
nicht erforderlich. Der erreichte Punktestand wird jedem Sportfahrerausweisinhaber
zum Jahresende mitgeteilt. Hat ein Ausweisinhaber die notwendigen Punkte
für eine Stufe des Sportabzeichens erreicht, erfolgt die rechtzeitige
Einladung zur Verleihung; z. Z. der Verleihung muss eine NAVC-Mitgliedschaft
bestehen. Es muss für jeden Sportabzeichenträger eine selbstverständliche
Verpflichtung sein, diese Auszeichnung mit entsprechender Würde zu
tragen. Bei grober Unsportlichkeit oder Vorliegen eines anderen schwerwiegenden
Verstoßes kann vom LV-Sportleitergremium die verliehene Auszeichnung
wieder aberkannt werden. Der Betroffene hat dann sein erhaltenes Sportabzeichen
mit Urkunde dem NAVC auf Verlangen zurückzugeben.
b) Punktwertung
Die Sportabzeichenpunkte werden klassenweise vergeben. Es gelten hierbei
die Prozentsätze der Plakettenwertung, bezogen auf die Anzahl der
gestarteten Fahrzeuge in folgenden Abstufungen:
20% Gold, 25% Silber, 30% Bronze, der Rest Erinnerung.
Bei rechnerischen Dezimalstellen wird bis 0,49 abgerundet, darüber
aufgerundet.
Bei den einzelnen Veranstaltungen werden folgende Punkte vergeben:
1) Jugendkartslalom
G:10 · S:8 · B:5 · E:3
2) Geschicklichkeitsturnier, Trial, Ori
Gruppe B,
Slalomveranstaltungen, die nach
besonderen Wettbewerbsbedingungen durchgeführt werden, z.B.
Kartslalom
(bei Start mit Pkw und Kart bei einer Veranstaltung), Stoppelfeldslalom,
Stoppelfeldrennen, touristische
Gleichmäßigkeitsprüfung
G:15 · S:11 . B:7 · E:4
3) Indoor-Kartrennen, Automobil-
und Kartslalom, LP
bis 50 km
G:20 · S:15 · B:10 · E:5
4) Bergrennen, Autocross,
Auto-Speedway,
LP
50 bis 100 km
G:25 · S:19 · B:13 · E:7
5) Rallye (Rallyesprint), LP
100 bis 150 km, Ori Gruppe A
G:30 · S:23 · B:15 · E:8
6) Rundstreckenrennen, Kartrennen,
LP
über 150 km
G:40 · S:30 · B:20 · E:10
7) Für den Einsatz als DAM-Sportkommissar,
Technischer Abnehmer und Fahrtleiter pro DAM-Register-Nr.
20 Punkte.
8) Klassensieg bei Punkt 1, 2: 3 Punkte
Klassensieg bei Punkt 3, 4, 5, 6: 5 Punkte
Zielfahrt (Teilnahme und angekommen): 5
Punkte
Die Auslegung dieser Verleihungsbestimmungen obliegt allein der ASK
der DAM.
Vorstehende Bestimmungen sind mit Wirkung vom 1.1.2007 in Kraft. |